Die Vorschriften haben das Ziel, die Tier- und Pflanzenwelt des Ziellandes vor der Einschleppung von Schadinsekten zu schützen.
Paletten aus Holz sind davon ganz besonders betroffen
Holzpaletten dürfen gemäß ISPM15 erst nach aufwändiger Vorbehandlung – Begasung oder Hitzebehandlung – sowie unter Mitführung der entsprechenden Nachweise (Zertifikate) die Landesgrenzen eines ISPM 15-Landes überschreiten.
Fehlen diese Zertifikate, oder gibt es Missverständnisse mit den Zöllnern, bleibt die Palette (mit Ware) oftmals am Zoll hängen und führt deshalb zu Verspätungen und erheblichen Mehrkosten.
Für Länder wie USA, China, Kanada, Mexiko, Australien, Brasilien, Neuseeland Argentinien, Chile und noch einige Länder mehr, kann man sich den Aerger beim Exportieren nun wirklich sparen. Denn unsere Kunststoffpaletten & Exportboxen entsprechen allen gängigen Vorschriften. Unsere Exportpaletten müssen weder begast, noch markiert werden. Zudem entfällt auch das Pflanzengesundheitszeugnis, bzw. mitzuführende Zertifikate.